Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!
Wer hätte das gedacht?
Dieses Schuljahr konnte mit allen Kindern in der Schule starten, alle uns zugewiesenen Stunden konnten mit Lehrkräften besetzt werden, Fachunterricht wird angeboten und die gesamte Stundentafel umgesetzt. Schulorganisatorische Änderungen aufgrund von Hygienemaßnahmen betreffen alle Angebote, die jahrgangsübergreifend organisiert sind (z.B. Chor, Werken, Lautstark,…). Diese Angebote müssen in diesem Schuljahr entfallen. Der Schwimmunterricht für die 4. Klassen soll zum 2. Halbjahr starten.
Die aktuellen Hygienemaßnahmen finden Sie in unserem Hygienekonzept beschrieben, dieses können Sie sich auf der Homepage näher anschauen.
Damit das laufende Schuljahr für Sie besser planbar wird, erhalten Sie nun die wichtigsten Termine, wiederkehrende Regelungen und wichtige Infos.
Bitte tragen Sie diese direkt in Ihre Kalender ein!
Es grüßt Sie herzlich
Anja Waldschmidt
Termine SJ 20/21
- Oktober letzter Schultag vor den Herbstferien
05.10. – 16.10. Herbstferien
- November Informationsabend zum Übergang 4 -5 (online)
- Dezember letzter Schultag vor den Weihnachtsferien
21.12.-08.01.20 Weihnachtsferien
29.01.2021 Ende 1. Halbjahr
Zeugnisausgabe für Klasse 4
Unterrichtsschluss für alle Klassen 10.45 Uhr.
- Februar Elternsprechtag schulfrei
- Februar Faschingsmontag schulfrei
- Februar Faschingsdienstag
Unterrichtsende 11.30 Uhr
- April letzter Schultag vor den Osterferien
02.04. – 16.04. Osterferien
- Mai Christi Himmelfahrt schulfrei
- Mai bewegl. Ferientag schulfrei
- Mai Pfingstmontag schulfrei
- Juni Fronleichnam schulfrei
- Juni bewegl. Ferientag schulfrei
- Juli letzter Schultag vor den Sommerferien
Zeugnisausgabe
An den letzten Schultagen vor den Ferien endet der Unterricht immer um 10.45 Uhr!
Krankmeldungen
Bitte melden Sie immer Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts im Sekretariat krank, gerne per Mail verwaltung@bgs-muehlheim.de oder telefonisch 06108 79769 0.
Ab dem 3. Krankheitstag benötigen Sie für Ihr Kind ein ärztliches Attest.
Kommunikationswege
Grundsätzlich ist Ihre Klassenlehrkraft die erste Ansprechperson. Post erhalten Sie immer über die Postmappe, das Mitteilungsheft oder per Mail. Bitte schauen Sie regelmäßig dort nach!
Weiterhin steht Ihnen als Ansprechperson der Elternbeirat Ihrer Klasse zur Verfügung.
Sportunterricht
Die Umkleideräume der Sporthalle sind leider nicht gut zu belüften, aus diesem Grund können sich die Kinder dort nicht umziehen.
Beurlaubung vor den oder im Anschluss an die Ferien
Eine Beurlaubung von SchülerInnen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich vier Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass in der gesamten Grundschulzeit nur eine Beurlaubung vor den oder im Anschluss an die Ferien erfolgen kann.
Wenn ein Antrag auf Beurlaubung nicht genehmigt wird, fehlt Ihr Kind unentschuldigt, wenn es trotzdem verreist.
Unentschuldigtes Fehlen stellt nach §181 HSchG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Beurlaubungen
Beurlaubungen bis zu 3 Tagen, die nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien benötigt werden, erteilt die Klassenlehrkraft. Bitte auch dort schriftlich einreichen.