Schulelternbeirat

Aufgaben

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Schulelternbeirats (SEB)

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Schulelternbeirats (SEB)

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte (13 Klassen: 26 Klassenelternbeiräte) bilden den Schulelternbeirat (SEB), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt.

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Der Schulelternbeirat vertritt die Kinder und Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.

Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

  • Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen
  • der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel
  • der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften, sog. AGs)
  • der Festlegung der beweglichen Feiertage

Der Zustimmung des SEB bedürfen u.a.:

  • die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
  • Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben
  • Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht
  • die Veranstaltung von Schulversuchen an der Schule

Die Klassenelternbeiräte wählen auf zwei Jahre den Vorsitz des SEBs, sowie die Eltern-Vertreter u. -Vertreterinnen der Schulkonferenz. Gemeinsam mit der Schulleitung, dem Förderverein und der Betreuung der Brüder-Grimm-Schule sprechen wir über aktuelle Themen und Projekte der Schule.

Für alle, die aber noch mehr über das Tätigkeitsfeld des SEB wissen möchten, verweisen wir auch auf das Hessische Schulgesetz § 108, das z. B. im Internet abgerufen werden kann.