Der Schulbetrieb in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen wird am 27. April nicht aufgenommen
Liebe Erziehungsberechtigte,
hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums von Freitag, 24.04.2020:
Der Schulbetrieb in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen wird am 27. April nicht aufgenommen
Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen … bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe der genannten Schulen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden.
Die Durchführung der Notfallbetreuung …. bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!